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Gesundheit

Nichts ist so wichtig wie Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie und es ist wichtig, dass Sie hier manche Sachen im Vorfeld organisieren. Ihre Entscheidungen zur Gesundheitspflege hängen von Ihrer Situation ab und wir haben weitreichende Informationen für alle Eventualitäten unter unsere Rubrik Gesundheit für Sie zusammen gesammelt. Bevor Sie nach Spanien ziehen, sollten Sie sich über Ihre Ansprüche zu diesem Thema genau informieren. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie eventuell die Leistungen nicht so beantragen können, wie Sie es in Ihrem Heimatland gewöhnt waren. Kontaktieren Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland, um sich zu informieren.

Egal, wie Ihre Situation aussieht, ist es empfehlenswert am Anfang eine private Krankenversicherung abzuschließen, so dass Sie auf jeden Fall abgesichert sind, bis Sie das spanische System besser kennen. Lesen Sie unten unsere Rubrik Gesundheit durch.

Nichtansässige Besucher von Großbritannien und der EU

Wenn Sie den Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben und auf einem kurzen Besuch in Spanien sind, steht Ihnen als EU-Bürger (auch sogar auch als Bürger mancher nicht-EU-Länder) eine kostenlose oder zumindest eine preisreduzierte medizinische Notbehandlung zu. Diese ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz eines spanischen Bürgers vergleichbar, aber es wird nicht immer genau wie den Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland. Vor einer Behandlung müssen Sie eine europäische Krankenversichertenkarte (EHIC, bekannt in Spanien als „tarjeta sanitaria europea“) vorzeigen, die das ehemalige E111-Formular und viele andere Formularen ersetzt hat. Besucher werden darauf hingewiesen, dass diese Karte nur eine medizinische Notfallbehandlung in staatlichen Einrichtungen abdeckt und nicht die Kosten eines Krankentransports des Versicherten in sein Heimatland: So ist sie keine Alternative zu einer privaten Krankenversicherung. Die europäische Krankenversichertenkarte gilt in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen). Bitte beantragen Sie Ihre Karte in Ihrem Heimatland vor Ihrer Abreise. Besucher aus Großbritannien können die Formulare kostenlos beim Postamt oder bei einem Reisebüro bekommen. Weitere Informationen und das Formular zum Downloaden finden Sie auf www.dh.gov.uk/travellers.

EU-Rentner (& EWR-Rentner), die in Spanien wohnen

Wenn Sie Rentner aus einem EU- oder EWR-Land sind (siehe oben), können Sie – unter Einhaltung bestimmter Kriterien – die gleiche freie oder günstige staatliche Notfallbehandlung in Anspruch nehmen wie ein spanischer Rentner. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ein E121-Formular haben, das in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde. In Großbritannien können Sie dieses Formular vom Ministerium für Arbeit und Renten erhalten. Rufen Sie unter 0191 218 7777 an oder besuchen Sie www.dwp.gov.uk.

Wenn Sie EU-Rentner sind, sollten Sie das E121-Formular von der Rentenversicherungsbehörde vor Ihrer Abreise nach Spanien beantragen. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie das Formular beim lokalen Sozialamt anmelden und so eine Sozialversicherungsausweis erhalten. Diese müssen Sie vorzeigen, wenn Sie zum Arzt gehen oder in einem Krankenhaus behandelt werden. Bis Sie den Ausweis erhalten (diese kann etwas dauern) sollten Sie vorzeigen können, dass Sie den Ausweis beantragt haben, so dass Sie unter der EWR-Verordnungen behandelt werden.

Wohnen aber nicht arbeiten in Spanien

Wenn Sie nach Spanien ziehen aber nicht dort arbeiten möchten und haben das Rentenalter noch nicht erreicht, könnten Sie – je nach Ihrer Situation – für eine kurze Zeit den staatlichen Krankenversicherungsschutz vielleicht genießen. Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Heimatland bis zu Ihrem Umzug bezahlt haben, sollten Sie das E106-Formular von der Rentenversicherungsbehörde beantragen. So wird geprüft, ob Sie und Ihre Familienmitglieder einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Wenn ja, werden Sie das E106-Formular erhalten, das Sie ausfüllen und bei den spanischen Behörden anmelden müssen. Bis Sie sich anmelden, werden Sie eine kostenlose medizinische Behandlung nicht in Anspruch nehmen dürfen. Also ist es wichtig, eine eigene Krankenversicherung für die Zwischenzeit abzuschließen. Sobald Sie in Spanien anfangen zu arbeiten und hier Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, gelten weder das E106-Formular noch die europäische Versichertenkarte. Eine komplette Information zu den Gesundheitsleistungen finden Sie in Großbritannien im Merkblatt SA29 von der Rentenversicherungsbehörde oder unter diesem Link.

Nicht-europäische Besucher

Staatliche Krankenhäuser in Spanien sind verpflichtet, eine notwendige Primärbehandlung bei einem lebensbedrohlichen Notfall zu leisten – egal, ob der Patient dafür bezahlen kann oder nicht. Nicht-europäische Besucher sollten sicherstellen, dass sie den richtigen Krankenversicherungsschutz haben: In vielen Fällen werden sie nicht mal ein Visum beantragen dürfen, ohne einen Krankenversicherungsschutz vorweisen zu können.

Spanische Einwohner

Wenn Sie in Spanien angemeldet sind, müssen Sie monatliche Sozialversicherungsbeiträge („seguridad social“) bezahlen, um das staatliche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen zu dürfen. Wenn Sie angestellt sind, wird einen Teil dieser Kosten von Ihrem Arbeitgeber und vom Staat abgedeckt. Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie diese Beiträge komplett selbst tragen (dasselbe gilt für die, die weder arbeiten noch das Rentenalter erreicht haben).

Krankenhäuser in Südspanien

In Südspanien gibt es viele große Krankenhäuser, die sowohl private als auch staatliche Patienten bedienen. Viele der Ärzten und Krankenpflegern können fließend Englisch sprechen und es gibt auch freiwillige Dolmetscher, die dort aushelfen. Eine Liste der Krankenhäuser finden Sie unten.

Arztpraxen und Kliniken

In jeder Stadt und in jedem Dorf gibt es staatliche Gesundheitszentren („ambulatorios“), die ein breites Spektrum an medizinischen Behandlungen anbieten. Leider sprechen die Ärzte hier meistens nur Spanisch und Termine sind Tage im Voraus ausgebucht.

Vielleicht besuchen Sie lieber einer der vielen privaten, englischsprechenden Allgemeinmediziner, Hausärzten oder Kinderärzten in der Region. Bei vielen benötigen Sie nicht mal einen Termin und manche bieten sogar einen 24-Stunden-Service an. Das britische Konsulat in Málaga kann Ihnen eine Liste der britischen ansässigen Ärzten an der Costa del Sol geben und es gibt auch viele englischsprechenden Ärzten aus Deutschland und Skandinavien.

Zahnärzte

In der Region gibt es ein breites Netzwerk an privaten Zahnarztpraxen aber sehr wenige staatliche Zahnarztkliniken.

Apotheken

Apotheken in Spanien sind „farmacia“ genannt und haben meistens ein grünes oder rotes Kreuz an der Außenfassade. Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Samstag von 09:30 bis 13:30 und dann von 14:30 bis 20:00.

Die Adresse der nächsten Apotheke mit Notfalldienst („farmacia de guardia“) wird an der Tür der Apotheke bekannt gegeben.

*Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel werden in Spanien ausschließlich in Apotheken verkauft: Sie werden keine in Supermärkten oder sonst wo finden.